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Wettbewerbsrecht / Gewerblicher Rechtsschutz
STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte vertritt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte gegen unlauteren Wettbewerb
Ihrer Konkurrenten.
Wir vertreten Freiberufler, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Urheber und Markeninhaber bei Eingriffen
in ihre Rechte und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung der Interessen
unserer Mandantschaft. Hierbei verfügt STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte aufgrund strikter Branchenfokussierung
über eine besondere Expertise in den Spezialbereichen des Arzneimittel- und Heilmittelwerberechts.
Wir verteidigen Sie bei unberechtigten Vorwürfen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder
Urheberrechten durch Mitbewerber.
Unsere Tätigkeit im Wettbewerbsrecht umfasst u.a. folgende Schwerpunkte:
- Abmahnung von Wettbewerbern,
- Einholung einstweiligen gerichtlichen Rechtschutzes,
- Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten in streitigen Verfahren,
- Streitige Auseinandersetzung um eigene und fremde Werbemaßnahmen sowie Produktaufmachungen,
- Verteidigung gegen Angriffe Dritter,
- Vorabüberprüfung eigener Werbemaßnahmen,
- Übertragung von Schutzrechten, auch im Rahmen von Unternehmensübertragungen, Lizenzierungen oder
Vertriebsverträge.
In Urheberrechtsstreitigkeiten aufgrund von unbefugtem Nachdruck Ihrer wissenschaftlichen oder aus
anderen Gründen verfassten Werke stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite und setzen Ihre materiellen
und immateriellen Ansprüche durch.
Darüber hinaus dürfen Sie STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte auch in allen anderen Sachverhalten mit Wettbewerbscharakter
zu Ihren kompetenten Ansprechpartnern zählen.
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