Medizinrecht
STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte vertritt und berät bundesweit im Medizinrecht.
Vom Medizinrecht werden die rechtlichen Beziehungen zwischen Arzt und Patient, die Rechtsbeziehungen
zwischen Ärzten sowie deren Rechtsverhältnisse zu sonstigen medizinischen Leistungserbringern
und Kooperationspartnern erfasst. Auch die öffentlich- rechtlichen Regelungen zur Ausübung des
ärztlichen und zahnärztlichen Berufes sind Kernbereiche des Medizinrechts.
Im engeren Verständnis wird dem Medizinrecht die Arzthaftung, das Recht der Honorierung privatärztlicher
Leistungen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte
(GOZ), das Zulassungsrecht zur vertragsärztlichen / vertragszahnärztlichen Versorgung sowie deren
öffentlich- rechtliche Honorierung und das Berufs- und Standesrecht der Ärzte und Zahnärzte zugeordnet.
Aber auch das Krankenhausrecht, das Recht der Apotheken, das Pharmarecht, das Recht der Pflegeberufe,
das Recht der sonstigen Leistungserbringer und Gesundheitshandwerke sowie das Medizinprodukterecht
werden als klassische Bereiche des Medizinrechts verstanden.
Unsere Tätigkeit im Medizinrecht umfasst u.a. folgende Schwerpunkte:
- Ärztliches / Zahnärztliches Berufs-, Approbations- und Standesrecht
- Ärztliches / Zahnärztliches Wettbewerbsrecht & Werberecht
- Heilmittelwerberecht
- Kassenärztliches / Kassenzahnärztliches Zulassungsrecht
- Vertragsrecht der Leistungserbringer in der GKV
- Privates und öffentliches Honorarrecht der Ärzte und Zahnärzte
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressrecht
- Heimrecht und Gestaltung von Versorgungsverträgen mit der GKV und PKV
- Arzthaftungsrecht
- Arztstrafrecht
- Gestaltung von Praxis- und Kooperationsverträgen für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Praxisgemeinschaften,
fachübergreifende Arztpraxen und medizinische Kooperationsgemeinschaften
- Gestaltung medizinischer Apparategemeinschaften
- Gestaltung von Praxisnetzen und Praxisverbünden
- Gestaltung von Partnerschaftsgesellschaften und Heilkunde GmbHs
- Beratung bei Praxisverkäufen u. -käufen, Praxisbewertungen und Unternehmensnachfolgeregelungen
- Gestaltung von Verträgen für medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- Gestaltung von Verträgen für integrierte Versorgungskonzepte und medizinische Kooperationen
- Ausgestaltung von ärztlichen Dienstverhältnissen
- Prüfung und Gestaltung von Chefarztverträgen, Belegarztverträgen und Konsiliararztverträgen
- Gestaltung von Krankenhaushausverträgen und Justiziariatsleistungen für Krankenhäuser
- Begleitung von Zulassungsverfahren für Medizinprodukte
Darüber hinaus dürfen Sie STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte auch in allen anderen branchenspezifischen
Sachverhalten zu Ihren kompetenten Ansprechpartnern zählen.
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