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Haftpflichtrecht
STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte sind im Haftpflichtrecht auch außerhalb des Medizinrechts (Arzthaftung)
in erheblichem Umfang tätig. Der Schwerpunkt hierbei sind Schadensersatzklagen mit Personenschäden,
in denen wir Anspruchssteller und im Auftrag großer bundesweit tätiger Versicherungsunternehmen
deren Versicherungsnehmer vertreten.
Gegenstand solcher Klagen sind u. a. der Vorwurf einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
(z.B. bei Glatteisunfällen), Sportunfälle oder die Tierhalterhaftung. Der Personenschäden betreffende
Teil des Haftpflichtrechts wird auch Personenschadensrecht genannt, das Haftpflichtrecht auch
als Schadensersatzrecht bezeichnet.
Die Tätigkeit von STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte erstreckt sich auch auf das Produkthaftpflichtrecht.
Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die (verschuldensunabhängige) Haftung des Herstellers
eines Produkts für Fehler zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens.
Darüber hinaus dürfen Sie STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte auch in allen anderen Haftungssachverhalten
zu Ihren kompetenten Ansprechpartnern zählen.
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