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Vergaberecht im Gesundheitswesen
STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte berät bei öffentlichen Auftragsvergaben im Gesundheitssektor Leistungserbringer, Leistungserbringerverbände,
Bietergemeinschaften und Industrieunternehmen in jedem Stadium des Vergabeverfahrens.
Unsere Tätigkeit im Vergaberecht umfasst u.a. folgende Schwerpunkte:
- Rechtliche Prüfung von Verdingungsunterlagen und Leistungsbeschreibungen,
- Fertigung von fundierten Rügeschriften,
- Betreuung von vergaberechtlichen Nachprüfverfahren in allen Verfahrensstadien,
- Vertretung vor den Aufsichtsbehörden,
- Vertretung vor den Landesvergabekammern und der Vergabekammer Bund beim Bundeskartellamt,
- Vertretung in der II. Instanz vor den Vergabesenaten aller Oberlandesgerichte,
- Beratung und Unterstützung von Bietergemeinschaften im Rahmen der Gründung und Bewerbung um den gemeinsamen Auftrag
sowie Moderation der Gründungs- und Bewerberphase,
- Verhandlung von Nachträgen,
- Ausgestaltung und Konzeption von Sub- und Nachunternehmerstrukturen,
- Betreuung von Konkurrenten- und Schadensersatzklagen,
- Seminartätigkeit zum Thema „Effektiver Rechtsschutz“ im Vergabeverfahren.
Durch unsere konsequente Ausrichtung der Beratung von Leistungserbringern und Unternehmen der Gesundheits- und Medizinbranche
und die hierdurch bedingte Branchenkenntnis vertreten wir Sie in branchenspezifischen Vergabeverfahren effektiv.
Darüber hinaus dürfen Sie STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte auch in allen anderen vergaberechtlichen Sachverhalten zu Ihren
kompetenten Ansprechpartnern zählen.
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