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Gesellschaftsrecht
STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte berät Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Institute und sonstige
Vereinigungen in allen Phasen ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Schon bei der Gründung eines
Unternehmens stellen wir unser Know-how und unsere Erfahrung zur Verfügung. Bei Kontroversen
suchen wir für Sie einen fairen Ausgleich aller Interessen. Wir unterstützen die Entscheidungen
der Geschäftsleitungen durch kompetente und präzise Expertisen. Durch langjährige Beratung und
einen engen Kontakt zu unseren Mandanten kennen wir Ihr Unternehmen. So haben Sie jederzeit eine
kompetente rechtliche Betreuung.
Unsere Tätigkeit im Gesellschaftsrecht umfasst u.a. folgende Schwerpunkte:
- Beratung bei der Gründung, Umwandlung, beim Kauf und Verkauf sowie bei Kooperationen von Unternehmen
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften (BAG)
- Gestaltung von Verträgen für ärztliche Praxisgemeinschaften
- Gestaltung von Satzungen für MVZ- Trägergesellschaften
- Vermittlung zwischen Gesellschaftern bei gesellschaftsvertraglichen Fragen
- Unterstützung bei Nachfolge- und erbrechtlichen Regelungen
- Unterstützung bei Praxisbewertungen und Praxisverkäufen
- Vertretung bei Gesellschafterauseinandersetzungen
- Vertretung bei Sachverhalten im Bereich der Manager- und Geschäftsführerhaftung
Darüber hinaus dürfen Sie STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte auch in allen anderen branchenspezifischen
Sachverhalten zu Ihren kompetenten Ansprechpartnern zählen.
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