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Arzthaftungsrecht
Die Vertretung und Beratung im Arzthaftungsrecht gehört zu den Kernkompetenzen von STEPHAN & HEIN
Rechtsanwälte. Allein Rechtsanwalt Hein führte in den letzten 20 Jahren weit über 1000 Arzthaftungsprozesse
vor den Zivilgerichten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, in Berlin und Brandenburg, sowie
im nördlichen Teil von Bayern.
Diese außergewöhnlich hohe Erfahrung im Arzthaftungsprozeß erlaubt eine realistische Bewertung der
Prozeßrisiken durch vertiefte Kenntnisse des materiellen Arzthaftungsrechts und der umfangreichen
Rechtsprechung einschließlich der Darlegungs- und Beweislasten bei Aufarbeitung des wesentlichen
Behandlungsverlaufs unter Einbeziehung der Patientendokumentation. Einer erfolgreichen Interessen-
und Prozeßvertretung dient die Ausschöpfung der Möglichkeiten der Beweisführung auch unter taktischen
Gesichtspunkten einschließlich der Auseinandersetzung mit oft streitentscheidenden fachärztlichen
Sachverständigengutachten.
STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte ist für seine Mandanten Ansprechpartner sowohl im Bereich der außergerichtlichen
Beratung und Vertretung als auch im Bereich der Prozessvertretung über alle Instanzen.
Darüber hinaus dürfen Sie STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte auch in allen anderen branchenspezifischen
Sachverhalten zu Ihren kompetenten Ansprechpartnern zählen.
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