Weitere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Zu unserer Mandantschaft gehören überwiegend mittelständische und größere Unternehmen der Gesundheitsbranche
sowie Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Hierneben vertreten wir auch niedergelassene
Ärzte und Zahnärzte sowie deren Gesellschaften in allen relevanten Personalangelegenheiten.
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Gesellschaftsrecht
STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte berät Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Institute und sonstige
Vereinigungen in allen Phasen ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Schon bei der Gründung eines
Unternehmens stellen wir unser Know-how und unsere Erfahrung zur Verfügung. Bei Kontroversen
suchen wir für Sie einen fairen Ausgleich aller Interessen. Wir unterstützen die Entscheidungen
der Geschäftsleitungen durch kompetente und präzise Expertisen. Durch langjährige Beratung und
einen engen Kontakt zu unseren Mandanten kennen wir Ihr Unternehmen. So haben Sie jederzeit eine
kompetente rechtliche Betreuung.
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Haftpflichtrecht
STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte sind im Haftpflichtrecht auch außerhalb des Medizinrechts (Arzthaftung)
in erheblichem Umfang tätig. Der Schwerpunkt hierbei sind Schadensersatzklagen mit Personenschäden,
in denen wir Anspruchssteller und im Auftrag großer bundesweit tätiger Versicherungsunternehmen
deren Versicherungsnehmer vertreten.
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Vergaberecht im Gesundheitswesen
STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte berät bei öffentlichen Auftragsvergaben im Gesundheitssektor Leistungserbringer,
Leistungserbringerverbände, Bietergemeinschaften und Industrieunternehmen in jedem Stadium des
Vergabeverfahrens.
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Versicherungsrecht
STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte vertritt und berät bundesweit im privaten und öffentlichen Versicherungsrecht.
Der Schwerpunkt unserer versicherungsrechtlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Personenversicherung, insbesondere
der Unfallversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Krankenversicherung.
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Wettbewerbsrecht / Gewerblicher Rechtsschutz
Wir vertreten Freiberufler, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Urheber und Markeninhaber bei Eingriffen
in ihre Rechte und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung der Interessen
unserer Mandantschaft. Hierbei verfügt STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte aufgrund strikter Branchenfokussierung
über eine besondere Expertise in den Spezialbereichen des Arzneimittel- und Heilmittelwerberechts.
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