Rechtsanwalt Matthias Hein
Fachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Matthias Hein war von 1996 bis 2010 Rechtsanwalt in der bundesweit etablierten und besonders
im Medizinrecht bekannten Sozietät Dr. Rehborn Rechtsanwälte. Ab 2001 leitete er als Partner
den Leipziger Standort dieser Sozietät. Während dieser Zeit erfolgte eine zunehmende Spezialisierung
der Tätigkeit in den Bereichen Haftpflichtrecht, Personenschäden und besonders im Arzthaftungsrecht.
Seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht.
Rechtsanwalt Hein ist Partner der am 01.01.2011 gegründeten, überregional agierenden und medizinrechtlich
orientierten Sozietät STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Arzthaftungsrecht. Er betreut zudem zahlreiche Mandate und
Verfahren im Arztstrafrecht, dem ärztlichen Berufsrecht, im Versicherungsrecht und im übrigen
Haftungsrecht (insbesondere Personenschäden z.B. bei Tierhalterhaftung, Verkehrssicherungspflichtverletzungen,
Sportunfällen).
Rechtsanwalt Hein ist als Referent bei medizinrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen gefragt. Als
Dozent führte er im Rahmen der Fachanwaltslehrgänge Medizinrecht des Arber-Verlags und des Masterstudiengangs
Medizinrecht der Dresden International University – DIU Seminare im Arzthaftungsrecht und im
Arztstrafrecht durch. Seine Vortragstätigkeit umfasst Veranstaltungen für Mediziner und Juristen,
so auch Tagungen der ARGE Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Rechtsanwälte im Medizinrecht
e.V..
Rechtsanwalt Hein berät und vertritt Ärzte, Ärztliche Kooperationen, Kliniken und Unternehmen der
Gesundheitswirtschaft und sonstige Beteiligte im Arzthaftungsrecht, Arztstrafrecht, ärztlichen
Berufsrecht, Versicherungsrecht und Allgemeinen Haftpflichtrecht.
Mitgliedschaften:
Kontakt:
Assistenz |
Frau Anne Richter |
Leipzig |
Tel.: 0341-337562-13, Fax: 0341-337562-73
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E-Mail |
office.hein@stephan-hein.com |
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