Wettbewerbsrecht / Gewerblicher Rechtsschutz

STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte vertritt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte gegen unlauteren Wettbewerb Ihrer Konkurrenten.

Wir vertreten Freiberufler, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Urheber und Markeninhaber bei Eingriffen in ihre Rechte und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung der Interessen unserer Mandantschaft. Hierbei verfügt STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte aufgrund strikter Branchenfokussierung über eine besondere Expertise in den Spezialbereichen des Arzneimittel- und Heilmittelwerberechts.

Wir verteidigen Sie bei unberechtigten Vorwürfen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch Mitbewerber.

Unsere Tätigkeit im Wettbewerbsrecht umfasst u.a. folgende Schwerpunkte:

  • Abmahnung von Wettbewerbern,
  • Einholung einstweiligen gerichtlichen Rechtschutzes,
  • Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten in streitigen Verfahren,
  • Streitige Auseinandersetzung um eigene und fremde Werbemaßnahmen sowie Produktaufmachungen,
  • Verteidigung gegen Angriffe Dritter,
  • Vorabüberprüfung eigener Werbemaßnahmen,
  • Übertragung von Schutzrechten, auch im Rahmen von Unternehmensübertragungen, Lizenzierungen oder Vertriebsverträge.

In Urheberrechtsstreitigkeiten aufgrund von unbefugtem Nachdruck Ihrer wissenschaftlichen oder aus anderen Gründen verfassten Werke stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite und setzen Ihre materiellen und immateriellen Ansprüche durch.

Darüber hinaus dürfen Sie STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte auch in allen anderen Sachverhalten mit Wettbewerbscharakter zu Ihren kompetenten Ansprechpartnern zählen.