Service

STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte bietet seinen Mandanten alle Leistungen einer spezialisierten Kanzlei wie Beratungsleistungen, die rechtliche Gestaltung von Verträgen und Geschäftsvorgängen, die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung sowie die komplette Übernahme von Justiziariatsleistungen für im Gesundheitswesen tätige Unternehmen.

Einbindung in ein Wissens- und Kompetenznetzwerk

STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte verfügt durch Kooperationen und exklusive Kontakte im Gesundheitswesen über ein weit verzweigtes Wissens- und Kompetenznetzwerk. Hierdurch können vor allem Mandate mit interdisziplinärem Kontext schnell, effektiv und professionell bearbeitet werden.

Erreichbarkeit / Kommunikation

Das Büro von STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte ist für Mandanten wochentags in der Zeit von 10.00-18.00 Uhr erreichbar. Darüber hinaus nehmen wir auf Anfrage wichtige Termine und Besprechungen auch an Sonn- und Feiertagen wahr.

Für STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte ist die ständige Kommunikation mit dem Mandanten durch regelmäßige Statusmitteilungen zum Verfahrens- und Verhandlungsstand eine Selbstverständlichkeit. Der Kontakt zu Ihnen ist uns wichtig. Über uns werden Sie bestens informiert.

Persönliche Mandatsbetreuung

STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte versteht seine Mandanten als Unternehmerpersönlichkeiten mit ganz individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, ist es für STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte besonders wichtig, im persönlichen Beratungsgespräch seine Mandanten und ihr wirtschaftliches Umfeld kennen zu lernen.

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Nur hierdurch wird eine interessengerechte Vertretung und Beratung gewährleistet. Gern besuchen wir Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis vor Ort, um ein umfassendes Bild von Ihren wirtschaftlichen Zielen und persönlichen Interessen zu erhalten.

Jeder Mandant wird vom Zeitpunkt der Übernahme bis hin zum Abschluss des Mandats durch seinen persönlichen Ansprechpartner betreut.

Termintreue

Für STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte hat die Einhaltung vereinbarter Leistungstermine oberste Priorität. Gewährleistet wird dies durch ein unternehmensinternes Zeit- und Terminmanagementsystem.