Arzthaftungsrecht

Die Vertretung und Beratung im Arzthaftungsrecht gehört zu den Kernkompetenzen von STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte. Allein Rechtsanwalt Hein führte in den letzten 20 Jahren weit über 1000 Arzthaftungsprozesse vor den Zivilgerichten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, in Berlin und Brandenburg, sowie im nördlichen Teil von Bayern.

Diese außergewöhnlich hohe Erfahrung im Arzthaftungsprozeß erlaubt eine realistische Bewertung der Prozeßrisiken durch vertiefte Kenntnisse des materiellen Arzthaftungsrechts und der umfangreichen Rechtsprechung einschließlich der Darlegungs- und Beweislasten bei Aufarbeitung des wesentlichen Behandlungsverlaufs unter Einbeziehung der Patientendokumentation. Einer erfolgreichen Interessen- und Prozeßvertretung dient die Ausschöpfung der Möglichkeiten der Beweisführung auch unter taktischen Gesichtspunkten einschließlich der Auseinandersetzung mit oft streitentscheidenden fachärztlichen Sachverständigengutachten.

STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte ist für seine Mandanten Ansprechpartner sowohl im Bereich der außergerichtlichen Beratung und Vertretung als auch im Bereich der Prozessvertretung über alle Instanzen.

Darüber hinaus dürfen Sie STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte auch in allen anderen branchenspezifischen Sachverhalten zu Ihren kompetenten Ansprechpartnern zählen.