Gesellschaftsrecht

STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte berät Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Institute und sonstige Vereinigungen in allen Phasen ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Schon bei der Gründung eines Unternehmens stellen wir unser Know-how und unsere Erfahrung zur Verfügung. Bei Kontroversen suchen wir für Sie einen fairen Ausgleich aller Interessen. Wir unterstützen die Entscheidungen der Geschäftsleitungen durch kompetente und präzise Expertisen. Durch langjährige Beratung und einen engen Kontakt zu unseren Mandanten kennen wir Ihr Unternehmen. So haben Sie jederzeit eine kompetente rechtliche Betreuung.

Unsere Tätigkeit im Gesellschaftsrecht umfasst u.a. folgende Schwerpunkte:

  • Beratung bei der Gründung, Umwandlung, beim Kauf und Verkauf sowie bei Kooperationen von Unternehmen
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften (BAG)
  • Gestaltung von Verträgen für ärztliche Praxisgemeinschaften
  • Gestaltung von Satzungen für MVZ- Trägergesellschaften
  • Vermittlung zwischen Gesellschaftern bei gesellschaftsvertraglichen Fragen
  • Unterstützung bei Nachfolge- und erbrechtlichen Regelungen
  • Unterstützung bei Praxisbewertungen und Praxisverkäufen
  • Vertretung bei Gesellschafterauseinandersetzungen
  • Vertretung bei Sachverhalten im Bereich der Manager- und Geschäftsführerhaftung

Darüber hinaus dürfen Sie STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte auch in allen anderen branchenspezifischen Sachverhalten zu Ihren kompetenten Ansprechpartnern zählen.