Versicherungsrecht

STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte vertritt und berät bundesweit im privaten und öffentlichen Versicherungsrecht.

Der Schwerpunkt unserer versicherungsrechtlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Personenversicherung, insbesondere der Unfallversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Krankenversicherung.

Wir vertreten Versicherer und Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten über den vereinbarten Leistungskatalog im privaten Krankenversicherungsrecht.

Im öffentlichen Krankenversicherungsrecht vertreten wir Versicherte gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bei Leistungsablehnung.

Darüber hinaus dürfen Sie STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte auch in anderen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten zu Ihren kompetenten Ansprechpartnern zählen.