Vergaberecht im Gesundheitswesen

STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte berät bei öffentlichen Auftragsvergaben im Gesundheitssektor Leistungserbringer, Leistungserbringerverbände, Bietergemeinschaften und Industrieunternehmen in jedem Stadium des Vergabeverfahrens.

Unsere Tätigkeit im Vergaberecht umfasst u.a. folgende Schwerpunkte:

  • Rechtliche Prüfung von Verdingungsunterlagen und Leistungsbeschreibungen,
  • Fertigung von fundierten Rügeschriften,
  • Betreuung von vergaberechtlichen Nachprüfverfahren in allen Verfahrensstadien,
  • Vertretung vor den Aufsichtsbehörden,
  • Vertretung vor den Landesvergabekammern und der Vergabekammer Bund beim Bundeskartellamt,
  • Vertretung in der II. Instanz vor den Vergabesenaten aller Oberlandesgerichte,
  • Beratung und Unterstützung von Bietergemeinschaften im Rahmen der Gründung und Bewerbung um den gemeinsamen Auftrag sowie Moderation der Gründungs- und Bewerberphase,
  • Verhandlung von Nachträgen,
  • Ausgestaltung und Konzeption von Sub- und Nachunternehmerstrukturen,
  • Betreuung von Konkurrenten- und Schadensersatzklagen,
  • Seminartätigkeit zum Thema „Effektiver Rechtsschutz“ im Vergabeverfahren.

Durch unsere konsequente Ausrichtung der Beratung von Leistungserbringern und Unternehmen der Gesundheits- und Medizinbranche und die hierdurch bedingte Branchenkenntnis vertreten wir Sie in branchenspezifischen Vergabeverfahren effektiv.

Darüber hinaus dürfen Sie STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte auch in allen anderen vergaberechtlichen Sachverhalten zu Ihren kompetenten Ansprechpartnern zählen.