Gesetzgebung & Branchennews

Datenschutzbeauftragten-Bestellpflicht nach Artikel 37 Abs. 1 lit. C Datenschutz-Grundverordnung bei Arztpraxen, Apotheken und sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufes

Am 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach Ablauf einer Übergangsfrist mit unmittelbarer Wirkung für deutsche Unternehmen in Kraft getreten. Hierbei ergab sich die Fragestellung, ob Arztpraxen die weniger als 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.

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Rechtsprechung

Heilmittelerbringer, Thema: Haftung, voll beherrschbares Risiko: OLG Köln, Urteil vom 08.02.2017 - 5 U 17/16

Das OLG Köln hatte in seinem Urteil die Entscheidung des LG Köln bestätigt, wonach ein Sturz eines zweieinhalbjährigen Kindes bei einer ergotherapeutischen Übung auf einem mit Sitzkissen gestapelten Kletterberg kein voll beherrschbares Risiko darstelle. Demzufolge kam der Klägerin keine Beweiserleichterung zugute.

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