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Heilmittelerbringer, Thema: Haftung, voll beherrschbares Risiko: OLG Köln, Urteil vom 08.02.2017 - 5 U 17/16

Branche: Heilmittelerbringer

Das OLG Köln hatte in seinem Urteil die Entscheidung des LG Köln bestätigt, wonach ein Sturz eines zweieinhalbjährigen Kindes bei einer ergotherapeutischen Übung auf einem mit Sitzkissen gestapelten Kletterberg kein voll beherrschbares Risiko darstelle. Demzufolge kam der Klägerin keine Beweiserleichterung zugute.

Der Senat betonte, dass der Therapeut zwar Nutzen und Risiken der Therapie abzuwägen habe, es sei aber nicht möglich bei einem Kletterberg jedwede Gefahr auszuschließen.

Vorinstanz: LG Köln, Urteil vom 20.01.2016 – 25 O 82/12