Rechtsprechung

Zahnärzte, Thema: wirtschaftliche Aufklärung: OLG Celle, Urteil vom 30.01.2017 - 1 U 15/16

Branche: Zahnärzte

Das OLG Celle stellte strenge Anforderungen an die wirtschaftliche Aufklärung einer Komplettsanierung in Höhe von 103.171,65 €. Als grob fehlerhaft wurde die Rechtzeitigkeit der Aufklärung (2 Tage vor Beginn der Behandlung) gewertet.

Die Gesamtkosten wichen erheblich von den Kosten der Standardbehandlung ab, weshalb weder die 57 Formulare, aus welchen sich die Behandlungsschritte mit den dazugehörigen Kosten ergaben, noch die unterschriebene Einverständniserklärung als ausreichend erachtet wurden.

Vorinstanz: LG Hannover, Urteil vom 18.01.2016 – 14 O 123/11