Rechtsprechung

Heilmittelerbringer, Thema: Haftung, voll beherrschbares Risiko: OLG Köln, Urteil vom 08.02.2017 - 5 U 17/16

Branche: Heilmittelerbringer

Das OLG Köln hatte in seinem Urteil die Entscheidung des LG Köln bestätigt, wonach ein Sturz eines zweieinhalbjährigen Kindes bei einer ergotherapeutischen Übung auf einem mit Sitzkissen gestapelten Kletterberg kein voll beherrschbares Risiko darstelle. Demzufolge kam der Klägerin keine Beweiserleichterung zugute. mehr…

Zahnärzte, Thema: wirtschaftliche Aufklärung: OLG Celle, Urteil vom 30.01.2017 - 1 U 15/16

Branche: Zahnärzte

Das OLG Celle stellte strenge Anforderungen an die wirtschaftliche Aufklärung einer Komplettsanierung in Höhe von 103.171,65 €. Als grob fehlerhaft wurde die Rechtzeitigkeit der Aufklärung (2 Tage vor Beginn der Behandlung) gewertet. mehr…

Zahnärzte, Thema: Widerruf Approbation wegen Steuerhinterziehung: VGH Bayern, Beschluss vom 28.11.2016 - 21 ZB 16.436

Branche: Zahnärzte

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, wonach die von dem Kläger begangene Steuerhinterziehung ein schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne der Rechtsprechung darstellt, die eine Berufsunwürdigkeit begründet. Aus diesem Grund hatte die Regierung von Oberbayern seine ihm erteilte Approbation widerrufen. mehr…

Ärzte, Thema: Haftung, Verjährung: BGH, Urteil vom 08.11.2016 - VI ZR 594/15

Branche: Ärzte

Der BGH betonte in dieser Entscheidung, dass die auf Aufklärungsfehler gestützten Ansprüche zu einem anderen Zeitpunkt verjähren können als Ansprüche aus Behandlungsfehlern. mehr…

Ärzte, Thema: vertragsärztliche Doppelzulassung: BSG, Urteil vom 28.09.2016 - B 6 KA 32/15 R

Branche: Ärzte

Das Bundessozialgericht hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Verzicht der Zulassung für eine Fachrichtung zugunsten einer vollzeitigen Angestelltentätigkeit in einem MVZ zu dem Verlust der Zulassung für ein anderes Fachgebiet führt. mehr…

Ärzte, Thema: Arztstrafrecht- Untreue, "Luftrezepte": BGH, Beschluss vom 16.08.2016 –4 StR 163/16

Branche: Ärzte

Der IV. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bestätigte das Urteil der unteren Instanz hinsichtlich der Verurteilung eines Vertragsarztes wegen Untreue aufgrund des Ausstellens von vertragsärztlichen Leistungen trotz fehlender Indikation. Der angeklagte Chirurg hatte in 479 Fällen Rezepte für physiotherapeutische Behandlungen erstellt, obwohl er die Patienten nicht untersucht hatte und auch wusste, dass die verordneten manuellen Therapien tatsächlich nicht vorgenommen werden. Den Krankenkassen entstand ein Schaden von 51.245,73 €. mehr…