Gesetzgebung & Branchennews

Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) im März 2017 in Kraft getreten

Anlass des Gesetzgebungsverfahrens war der gestiegene Heil- und Hilfsmittelbedarf einer immer älter werdenden Gesellschaft und gegenüber der Politik ausgesprochene Beschwerden von gesetzlich Versicherten über teilweise mangelnde Qualität der Versorgung sowie oftmals verlangte hohe private Zuzahlungsanteile der Versicherten.

Im Vordergrund des Gesetzes stehen folgende Neuregelungen:

• Das Hilfsmittelverzeichnis wird durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) bis zum 31. Dezember 2018 grundlegend zu aktualisiert.

• In Ausschreibungsverfahren müssen die Krankenkassen zwingend neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen berücksichtigen.

• Die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer wird zukünftig mit Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen durch die Krankenkassen kontrolliert.

• Versicherte sind künftig durch die Leistungserbringer generell darüber zu beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen auf Basis des individuellen Versorgungsbedarfes in Betracht kommen und welche der vollständigen Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung unterfallen.

• Der GKV-Spitzenverband hat jährlich einen nach Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses differenzierten Bericht über die Entwicklung von Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen zu veröffentlichen.

• Innovative Hilfsmittel sollen durch ein neues Regelungssystem schneller in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden.

• Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer können in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) abschließen, um die Therapieberufe attraktiver zu machen.

• Das Präqualifizierungsverfahren wird weiterentwickelt. Die Präqualifizierungsstellen werden künftig durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) überwacht.

• Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Notarztversorgung soll die zusätzliche Tätigkeit als Notärztin oder Notarzt durch eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen flexibilisiert werden.