Arbeitsrecht

STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte berät und vertritt Sie bundesweit in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Zu unserer Mandantschaft gehören überwiegend mittelständische und größere Unternehmen der Gesundheitsbranche sowie Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Hierneben vertreten wir auch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie deren Gesellschaften in allen relevanten Personalangelegenheiten.

Bei der Beratung von privaten und öffentlichen Arbeitgebern, wie Kliniken und Instituten arbeiten wir im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts eng mit den jeweiligen Personaldezernenten zusammen.

Durch die strikte Branchenfokussierung und medizinrechtliche Ausrichtung von STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte können arbeitsrechtliche Sachverhalte mit den spezifischen Anforderungen medizinischer Berufe oder Branchenbesonderheiten effektiv betreut werden.

STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte ist vorwiegend auf Arbeitgeberseite in einem langfristigen Beratungsverhältnis tätig. So sind wir mit den betrieblichen Verhältnissen vertraut und können auch kurzfristig auftretende Probleme kompetent lösen.

Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst u.a. folgende Schwerpunkte:

  • Vertragliche Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und ärztlichen Dienstverhältnissen
  • Prüfung und Gestaltung von Chefarztverträgen, Belegarztverträgen und Konsiliararztverträgen,
  • Regelmäßige Überwachung und Anpassung der arbeitsrechtlichen Vertragsbestimmungen,
  • Begleitung von Strukturplanungs- und Personalmanagementmaßnahmen,
  • Verhandlung und Korrespondenz mit Betriebsräten, Arbeits- und Integrationsämtern,
  • Entwicklung und Umsetzung von Unternehmensstrategien,
  • Beratung bei der Entwicklung von Vergütungskonzepten, Gleitzeitsystemen und anderen alternativen Arbeitszeitsystemen,
  • Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche,
  • Prozessvertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten,
  • Unterstützung der Personalabteilung bei Abmahnungen, Kündigungen und Beurteilungen,
  • Beratung von Arbeitgebern bei Unternehmensverkäufen und damit verbundenen Betriebsübergängen.

Schwerpunkte der Tätigkeit für Arbeitnehmer:

  • Vertragliche Gestaltung von Arbeitsverhältnissen,
  • Beratung vor Personalgesprächen im Rahmen von Gehaltsverhandlungen,
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen,
  • Durchsetzung von Rechten im Mutterschutz,
  • Abwehr unberechtigter Kündigungen,
  • Prozessvertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten,
  • Außergerichtliche Vertretung bei Vergleichsverhandlungen über Abfindungsvereinbarungen,
  • Prüfung der Wirksamkeit von Befristungen,
  • Vertretung bei Ansprüchen auf Teilzeit oder Elternzeit,
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen,
  • Durchsetzung von Arbeitsschutz und vertraglichen Arbeitszeiten,
  • Zusammenarbeit mit Betriebsräten, Arbeits -und Integrationsämtern

Darüber hinaus dürfen Sie STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte auch in allen anderen branchenspezifischen Sachverhalten zu Ihrem kompetente Ansprechpartner zählen.